Urheberrechtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt!

§ 13
Anerkennung der Urheberschaft.

Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.  Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Bitte handelt nach den Vorgaben (siehe Fair Play), damit ich auch weiterhin schönes Bildmaterial zur Verfügung stellen kann! 

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1. DAMEN TUS BROCKHAGEN
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1. HERREN TUS BROCKHAGEN

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JUGEND JSG STHG-BRHG
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